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Fachliche Unterstützung bei der Steuererklärung: Steuerkanzlei Beer & Weinmann in Langen

Steuergesetze optimal nutzen

Ende Mai naht mehr als warmes Frühlingswetter. Die Abgabefrist der jährlichen Steuererklärung lässt nun so manchen Steuerzahler schwitzen. Neben Unternehmern und Privatperson, die zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung verpflichtet sind, lohnt es sich oftmals auch für alle anderen Bürger, freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Das wissen die Experten der Steuerkanzlei Beer & Weinmann in Langen aus Erfahrung.

Nicht jeder Arbeitnehmer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, aber für viele lohnt es sich. Da sind sich die erfahrenen Steuerberater Beer & Weinmann in Langen bei Frankfurt sicher. Denn all die Abgaben wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeträge sind zunächst nur Schätzungen vom Staat. Diese werden in der Regel höher angesetzt, um den Steuerzahler am Ende des Jahres nicht mit allzu großen Nachzahlungen zu belasten. Wer beispielsweise hohe berufliche Ausgaben vorweist, kann sich meist nach Einreichung der Steuererklärung auf eine Rückzahlung vom Finanzamt freuen. Neben den sogenannten Werbungskosten, die bei der Steuererklärung in Langen häufig zu Rückzahlungen führen, zählen unter anderem Sonderausgaben wie Kosten für die Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer sowie außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen zu den Ausgaben, die bei der Steuererklärung in Langen geltend gemacht werden können.

Abgabefristen verlängern sich

Arbeitnehmer, die nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, haben vier Jahre Zeit diese nachzureichen. Bürger, die hingegen dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu machen, müssen diese für das Jahr 2016 spätestens bis zum 31.05.2017 beim Finanzamt eingereicht haben, sagen die Experten der Steuerkanzlei Beer & Weinmann in Langen. Aber es gibt Ausnahmen. Ist im Vorhinein abzusehen, dass der Termin nicht eingehalten werden kann, so lässt sich beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Steuerpflichtige, die sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen, können sich grundsätzlich mehr Zeit lassen. Wer darüber hinaus in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen seine Steuererklärung elektronisch abgibt, bekommt zwei Monate mehr Zeit geschenkt. Die Unterlagen müssen folglich erst bis zum 31.07.2017 abgegeben werden. Im Allgemeinen gilt jedoch: „Nur wer seine Steuererklärung auch einreicht, kann eine Steuerrückerstattung verlangen.“, appellieren die vertrauensvollen Ansprechpartner der Steuerkanzlei Beer & Weinmann in Langen an ihre Mandanten.

Alle Jahre wieder: Steuererklärung in Langen

Bereits seit 1997 stehen die erfahrenen Steuerberater ihren Mandanten aus dem Raum Langen bei der jährlichen Steuererklärung mit wertvollen Tipps zur Seite. Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als Steuerberater wissen die Experten, wie man Steuergesetze optimal nutzt. Von ihrem Fachwissen profitieren sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, die seit vielen Jahren regelmäßig die kompetente Hilfe der Steuerkanzlei in Langen in Anspruch nehmen. Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sonstige Steuererklärungen, Beratung zu steuerlichen und wirtschaftlichen Sachverhalten: Neben der jährlichen Steuererklärung kümmern sich die Steuerberater in Langen um zahlreiche weitere Themengebiete.

Das umfangreiche Leistungsspektrum der Steuerberater Beer & Weinmann in Langen für Sie im Überblick:

• Finanz- und Lohnbuchhaltung
• Jahresabschluss (auch für landwirtschaftliche Betriebe)
• Einnahmen-Überschuss-Rechnung
• Jährliche Steuererklärungen
• Einkommenssteuererklärung
• Umsatzsteuererklärung
• Gewerbesteuererklärung
• Körperschaftssteuererklärung
• Sonstige Steuererklärungen
• Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung
• Beratung steuerlicher und wirtschaftlicher Sachverhalte
• Betriebswirtschaftliche Beratung
• Existenzgründungsberatung
• Nachfolgeberatung

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