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Optimierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer: Steuerkanzlei Beer & Weinmann in Langen

Steuer-Freibeträge gezielt nutzen

Wer ein gewisses Vermögen besitzt, hat für gewöhnlich hart dafür gearbeitet und möchte dieses nach seinem Tod in guten Händen wissen. Nichts desto trotz setzen sich die meisten zu Lebzeiten nur ungern mit dem Thema Erbe auseinander. Ein Fehler, wissen die Experten für Erbschafts- und Schenkungssteuer der Steuerkanzlei Beer & Weinmann in Langen.

In Deutschland muss grundsätzlich jedes Vermögen versteuert werden. Das gilt sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen im Zuge der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Darüber hinaus werden die Steuerregeln vom Gesetzgeber zunehmend verschärft. Jedoch lässt sich die Steuerlast durch zeitnahe Vereinbarungen der Erblasser optimieren, weiß das Team der Steuerkanzlei in Langen. So können steuerliche Vorteile gezielt nutzen werden. „Vermögenseigentümer sollten sich frühzeitig mit dem Thema Erbe auseinandersetzen“, appellieren die erfahrenen Steuerberater in Langen mit Nachdruck an ihre Mandanten. Denn nur so lässt sich sicherstellen, dass ihr hart erarbeitetes Vermögen in ihrem Sinne weitergetragen wird. Jedoch scheuen viele die Nachfolgeplanung. Verständlich. Niemand setzt sich gerne mit seinem eigenen Tod und damit verbundenen Entscheidungen auseinander. Deshalb entlasten und unterstützen die renommierten Steuerberater in Langen ihre Mandanten stets feinfühlig bei diesen sensiblen Themen. Die Steuerkanzlei in Langen hat sich unter anderem auf die fundierte Beratung und Betreuung im Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuer spezialisiert und steht Mandanten aus dem Raum Langen bereits seit 1997 vertrauensvoll mit Rat und Tat zur Seite.

Die Experten für Erbschafts- und Schenkungssteuer in Langen erklären: Schenkungen liegen im Trend

Während ihrer langjährigen Tätigkeit stellen die versierten Steuerberater in Langen folgenden Trend fest: Schenkungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Nicht ohne Grund, wissen die Experten für Erbschafts- und Schenkungssteuer in Langen. Denn diese sparen in der Regel Steuern. Das wiederum liegt an den hohen Steuer-Freibeträgen, die Schenkungen zwischen nahen Verwandten und Angehörigen bieten. Zudem können Erblasser erbitterten Streitigkeiten unter den Erben gezielt vorbeugen. Denn: Die Übertragung des Nachlasses wird bereits zu Lebzeiten vom Erblasser strategisch geplant und aktiv gesteuert. Das Fazit der Experten für Erbschafts- und Schenkungssteuer in Langen lautet daher: Lieber schenken statt vererben. Denn unter der Berücksichtigung formaler Anforderungen, einer geschickten Strategie sowie der Beachtung gewisser Risiken können sich Familienmitglieder durch Schenkungen hohe Steuerzahlungen sparen. Neben ausführlichen Informationen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer bietet die Steuerkanzlei Beer & Weinmann in Langen privaten und gewerblichen Mandanten fundierte Beratungen in sämtlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Zu den Leistungen der Steuerberater in Langen zählen unter anderem Finanz- und Lohnbuchhaltungen, laufende Anlagenbuchführungen, Bilanzanalysen sowie eine fundierte Existenzgründungsberatung. Für ausführliche Informationen und bei Fragen stehen die versierten Experten für Erbschafts- und Schenkungssteuer in ihrer Kanzlei in Langen gerne telefonisch unter 06103 / 23851 und 06103 / 23627 oder per E-Mail unter info@stb-beer-weinmann.de zur Verfügung.

Das breite Leistungsspektrum der Experten für Erbschafts- und Schenkungssteuer in Langen für Sie im Überblick:

• Finanz- und Lohnbuchhaltung
• Jahresabschluss (auch für landwirtschaftliche Betriebe)
• Einnahmen-Überschuss-Rechnung
• Jährliche Steuererklärungen
• Einkommenssteuererklärung
• Umsatzsteuererklärung
• Gewerbesteuererklärung
• Körperschaftssteuererklärung
• Sonstige Steuererklärungen
• Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung
• Beratung steuerlicher und wirtschaftlicher Sachverhalte
• Betriebswirtschaftliche Beratung
• Existenzgründungsberatung
• Nachfolgeberatung

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