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Steuerberatung im Bereich Photovoltaik: Steuerkanzlei Reinhard Köllemann in Villingen-Schwenningen

Steuerliche Besonderheiten bei Solaranlagen

Auffällige Sonnenkollektoren zieren immer mehr Dächer. Denn: Photovoltaik liegt im Trend. Die spiegelartigen Platten speichern die Sonneneinstrahlung und wandeln sie in elektrische Energie um. Viele Betreiber vergessen jedoch, dass Photovoltaik gewissen steuerlichen Besonderheiten unterliegt. Steuerberater Reinhard Köllemann in Villingen-Schwenningen erklärt, was bei der Anschaffung steuerrechtlich zu beachten ist.

Wer seinen Strom selbst erzeugt, spart Geld und schont die Umwelt. So der nachvollziehbare Gedanke. Die Entwicklung zur nachhaltigen Investition in Solarstrom erkannte der versierte Steuerfachmann in Villingen-Schwenningen bereits früh. Er hat sich daher unter anderem auf eine umfassende Steuerberatung im Bereich Photovoltaik spezialisiert. So schützt er Privatpersonen vor unnötigen Kosten. Denn oftmals wissen sie nicht, dass Solaranlagen beim Finanzamt als gewerbliche Einnahmequelle gelten. Dementsprechend zählen sie als Unternehmer – mit allen Rechten und Pflichten, erklärt der erfahrene Steuerberater in Villingen-Schwenningen. Lediglich Photovoltaikanlagenbetreiber, die den erzeugten Strom zum vollständigen Eigenverbrauch nutzen, sind von Steuerzahlungen befreit, ergänzt der Experte für Photovoltaik im Steuerrecht Reinhard Köllemann. Der überwiegende Teil der Solaranlagenbesitzer speist den gewonnen Strom jedoch in das öffentliche Netz ein und erhält dafür eine vom Staat festgelegte Vergütung. In Abhängigkeit von der Größe und Art des Gewerbes fallen dann auch Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an. Die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage sind wiederum im Rahmen der jährlichen Steuererklärung absetzbar. Den Nutzen der Investition maximieren und die Steuerlast minimieren: Der Experte für Steuerberatung im Bereich Photovoltaik berät seine Mandanten stets mit fachlichem Know-how und Blick auf die individuellen Gegebenheiten.

Photovoltaik im Steuerrecht: die Steuerkanzlei Reinhard Köllemann in Villingen-Schwenningen informiert gerne

Das Thema Photovoltaik ist sehr komplex – besonders im Steuerrecht. Ob zur reinen Privatnutzung oder im Sinne einer unternehmerischen Tätigkeit: Hauseigentümer sollten sich unbedingt von einem qualifizierten Experten beraten lassen, empfiehlt Steuerberater Reinhard Köllemann aus Villingen-Schwenningen. Bei der Steuerberatung im Bereich Photovoltaik kann man sich ausgiebig über die Vor- und Nachteile der Investition informieren. Neben Privatpersonen mit Solaranlagen profitieren ebenso kleine und mittelständische Unternehmen sowie Vereine von der umfangreichen Steuerberatung der renommierten Kanzlei in Villingen-Schwenningen. Denn über die detaillierte Steuerberatung im Bereich Photovoltaik hinaus bietet der erfahrene Steuerfachmann seinen Mandanten eine umfangreiche steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung in sämtlichen Bereichen. Das breite Leistungsangebot des Steuerexperten in Villingen-Schwenningen beinhaltet unter anderem Finanz- und Anlagenbuchhaltungen, Prüfungen von Steuerbescheiden sowie Jahresabschlüsse für alle Rechtsformen. Private und betriebliche Steuererklärungen, Einsprüche und Widersprüche sowie Stundungs- und Erlassanträge runden das Portfolio der Steuerkanzlei in Villingen-Schwenningen ab. Das Besondere: Auf Wunsch berät Reinhard Köllemann seine Mandanten in ihren eigenen vier Wänden. Denn oftmals fehlt ihnen die Zeit, um Termine in der Kanzlei wahrzunehmen. Ein außergewöhnlicher Service, den seine Mandanten seit vielen Jahren zu schätzen wissen. Fragen zur Steuerberatung im Bereich Photovoltaik beantwortet der erfahrene Steuerberater Reinhard Köllemann aus Villingen-Schwenningen jederzeit gerne. Er ist telefonisch unter 07720 / 33409 oder per E-Mail unter reinhard.koellemann@t-online.de erreichbar.

Das Leistungsangebot der Steuerberatung in Villingen-Schwenningen im Überblick:

• Finanzbuchhaltung
• Anlagenbuchhaltung
• Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
• Jahresabschlüsse aller Rechtsformen
• Private und betriebliche Steuererklärungen
• Prüfung von Steuerbescheiden
• Einsprüche und Widersprüche
• Stundungs- und Erlassanträge
• Mithilfe bei Regelungen der Unternehmensnachfolge
• Hilfe bei betriebswirtschaftlichen Problemen
• Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung in sämtlichen Bereichen
• Start-up-Beratung / Individuelle Beratung für Existenzgründer
• Beratung von Vereinen, Privatpersonen mit Solaranlagen
• Beratung und Organisation auf Wunsch auch Zuhause
• Abhol- und Bringservice

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